Autoservice Bujack

Werkstattbesuch ist Vertrauenssache.
Der Werkstattkunde muss darauf vertrauen, dass wirklich nur defekte Teile ausgetauscht oder repariert werden. Weiterhin muss er auch darauf vertrauen, dass alles sorgfältig durchgeführt wird, damit sein Fahrzeug wieder verkehrssicher unterwegs ist.
Die Werkstatt muss darauf vertrauen, dass sie für ihre Leistungen bezahlt wird.
Sofern es bereits ein „Stammkundenverhältnis“ zwischen beiden gibt, stellt dies in der Regel kein Problem dar. Sollte trotzdem mal etwas nicht gleich klappen, findet sich hier immer eine Lösung.
Ist ein derartiges Vertrauensverhältnis noch nicht entwickelt, ist es für beide Seiten wichtig, den Auftrag ganz genau festzulegen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Kopie des Auftrages wird ihnen auf Nachfrage gern mitgegeben. Vereinbaren Sie, dass Sie bei möglichen Änderungen sofort angerufen werden, dass ggf. die Altteile aufgehoben werden. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dann kommen Sie vorab zu einem Termin.
Das Fahrzeug kann dann besichtigt werden und Sie bekommen einen schriftlichen und kostenlosen Kostenvoranschlag.
Entscheiden sie sich dann für die Reparatur, erfolgt diese genau nach dem Kostenvoranschlag. Klappt trotzdem etwas nicht, so reklamieren Sie die Mängel unverzüglich. Die Werkstatt ist in der Regel 12 Monate in der Gewährleistung, wobei der Nachweis der fehlerhaften Reparatur nach langer Zeit immer schwerer zu führen ist.
Es ist auch nicht immer erforderlich, gleich zum Anwalt zu gehen. Manchmal kann das Problem auch bei einem Gespräch mit dem Chef oder mittels der Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk gelöst werden.

Zusammengefasst kann man sagen, dass die sorgfältige Auftragserteilung für beide Seiten sehr wichtig ist.
Die Werkstatt ist an Unstimmigkeiten mit den Kunden nicht interessiert und freut sich über jeden zufriedenen Kunden, der „seine Werkstatt“ an Bekannte und Freunde weiter empfiehlt.
Der Kunde freut sich über ein sorgfältig repariertes Fahrzeug und gibt bei entsprechendem Vertrauen gern eine Empfehlung.